Finanzen

Ordentliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Ohne abweichende Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt in Deutschland für Arbeitnehmer gesetzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich diese Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

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