Finanzen

Die Kirchensteuer als Teil der Lohnabrechnung

Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zahlen in Deutschland Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Einkommensteuer direkt vom Finanzamt eingezogen wird. Der Satz liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer.

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