Finanzen

Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge

Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bleiben in Deutschland bis zu einem festgelegten Freibetrag pro Person steuerfrei. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreicht, muss auf diese Erträge keine Abgeltungsteuer zahlen.

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