Finanzen
Frist bei ordentlicher Kündigung von Fitnessstudio-Verträgen
Wonach richtet sich die Kündigungsfrist bei den meisten deutschen Fitnessstudio-Verträgen?
- Richtige Antwort: Nach dem individuell vereinbarten Vertrag und AGB
- Sie ist bundesweit einheitlich per Gesetz geregelt
- Immer gesetzlich auf drei Monate festgelegt
- Immer gesetzlich auf zwei Wochen festgelegt
Anders als beim Widerrufsrecht gibt es für Fitnessverträge keine einheitliche gesetzliche Kündigungsfrist, sie ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise den AGB.