Finanzen

Frist bei ordentlicher Kündigung von Fitnessstudio-Verträgen

Wonach richtet sich die Kündigungsfrist bei den meisten deutschen Fitnessstudio-Verträgen?

  • Richtige Antwort: Nach dem individuell vereinbarten Vertrag und AGB
  • Sie ist bundesweit einheitlich per Gesetz geregelt
  • Immer gesetzlich auf drei Monate festgelegt
  • Immer gesetzlich auf zwei Wochen festgelegt

Anders als beim Widerrufsrecht gibt es für Fitnessverträge keine einheitliche gesetzliche Kündigungsfrist, sie ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise den AGB.

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