Finanzen

Die Steuerklasse V für Verheiratete

Bei Ehepaaren mit unterschiedlichem Einkommen kann der besser verdienende Partner Steuerklasse III wählen, der andere landet dann automatisch in Steuerklasse V mit hohem Lohnsteuerabzug. Die tatsächliche Steuerlast wird erst durch die Einkommensteuererklärung korrekt verteilt.

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