Finanzen
Der Solidaritätszuschlag als Zusatzabgabe
Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 2021 zahlen ihn nur noch höhere Einkommen in vollem oder reduziertem Umfang.