Finanzen

Der Solidaritätszuschlag als Zusatzabgabe

Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 2021 zahlen ihn nur noch höhere Einkommen in vollem oder reduziertem Umfang.

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