Finanzen
Die Textform reicht für Kündigungen von Onlineverträgen
Seit 2022 dürfen viele Verbraucherverträge, etwa Handy- oder Streamingabos, formfrei per E-Mail oder Kündigungsbutton gekündigt werden. Anbieter müssen dafür auf ihrer Website eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche bereitstellen.