Finanzen

Die Textform reicht für Kündigungen von Onlineverträgen

Seit 2022 dürfen viele Verbraucherverträge, etwa Handy- oder Streamingabos, formfrei per E-Mail oder Kündigungsbutton gekündigt werden. Anbieter müssen dafür auf ihrer Website eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche bereitstellen.

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