Allgemeinwissen
Der NATO-Bündnisfall nach Artikel 5
Was macht die NATO im sogenannten Bündnisfall?
Nach Artikel 5 des NATO-Vertrags gilt ein Angriff auf ein Mitgliedsland als Angriff auf alle. Die anderen Mitglieder leisten dann Beistand, wobei Art und Umfang jedes Land selbst bestimmt.