Allgemeinwissen

Der NATO-Bündnisfall nach Artikel 5

Was macht die NATO im sogenannten Bündnisfall?

Nach Artikel 5 des NATO-Vertrags gilt ein Angriff auf ein Mitgliedsland als Angriff auf alle. Die anderen Mitglieder leisten dann Beistand, wobei Art und Umfang jedes Land selbst bestimmt.

Quelle

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