Finanzen
Steuerklasse 1 für Alleinstehende
Steuerklasse 1 gilt für ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Sie betrifft die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, die endgültige Steuerlast wird erst mit der Steuererklärung ermittelt.
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Steuerklasse 1 gilt für ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Sie betrifft die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, die endgültige Steuerlast wird erst mit der Steuererklärung ermittelt.
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