Finanzen

Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5 Prozent der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch höhere Einkommen in voller oder teilweiser Höhe.

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