Finanzen

Der Widerrufsjoker bei Haustürgeschäften

Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, etwa an der Haustür oder auf Messen, unterliegen häufig demselben Widerrufsrecht wie Onlinekäufe. Der Verbraucher kann sich so von spontanen Entscheidungen lösen, ohne einen Grund zu nennen.

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