Finanzen
Die Betriebskosten bei einer Mietwohnung
Was zählt typischerweise zu den umlagefähigen Nebenkosten einer Mietwohnung?
- Renovierungskosten des Vermieters
- Verwaltungskosten der Hausverwaltung
- Richtige Antwort: Grundsteuer und Müllabfuhr
- Reparaturen am Dach
Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser oder Hausmeisterdienste dürfen auf Mieter umgelegt werden, größere Reparaturen und Verwaltungskosten trägt dagegen der Vermieter selbst.