Finanzen

Die Betriebskosten bei einer Mietwohnung

Was zählt typischerweise zu den umlagefähigen Nebenkosten einer Mietwohnung?

  • Renovierungskosten des Vermieters
  • Verwaltungskosten der Hausverwaltung
  • Richtige Antwort: Grundsteuer und Müllabfuhr
  • Reparaturen am Dach

Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser oder Hausmeisterdienste dürfen auf Mieter umgelegt werden, größere Reparaturen und Verwaltungskosten trägt dagegen der Vermieter selbst.

Quelle

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