Finanzen
Der Rentenversicherungsbeitrag in Deutschland
Wer trägt in Deutschland die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge in der Regel?
- Allein der Arbeitgeber ohne Beteiligung
- Richtige Antwort: Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte
- Allein der Arbeitnehmer aus dem Bruttolohn
- Der Staat aus allgemeinen Steuermitteln
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Beitrag grundsätzlich paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen.