Finanzen

Die Nebenkostenabrechnung als jährliche Pflicht

Vermieter müssen die Betriebskosten einmal jährlich abrechnen und die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums einhalten. Versäumen sie diese Frist, können sie Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.

Quelle

Mehr aus Finanzen

Scroll dich schlauer.

Knowy ist der Wissensfeed: kurze, gegengeprüfte Karten aus zehn Wissensbereichen. 30 Minuten täglich kostenlos.