Finanzen
Die Nebenkostenabrechnung als jährliche Pflicht
Vermieter müssen die Betriebskosten einmal jährlich abrechnen und die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums einhalten. Versäumen sie diese Frist, können sie Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.