Finanzen
Das Grundbuch als Nachweis des Eigentums
Im Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie Belastungen wie Hypotheken eingetragen. Es wird beim örtlichen Amtsgericht geführt und ist öffentlich einsehbar für Berechtigte.
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Im Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie Belastungen wie Hypotheken eingetragen. Es wird beim örtlichen Amtsgericht geführt und ist öffentlich einsehbar für Berechtigte.
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