Finanzen

Was in der Nebenkostenabrechnung stecken darf

Vermieter dürfen nur bestimmte Betriebskosten wie Müllabfuhr, Wasser oder Hausmeister auf Mieter umlegen, Reparaturen und Verwaltungskosten gehören nicht dazu. Welche Posten zulässig sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

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