Finanzen
Was in der Nebenkostenabrechnung stecken darf
Vermieter dürfen nur bestimmte Betriebskosten wie Müllabfuhr, Wasser oder Hausmeister auf Mieter umlegen, Reparaturen und Verwaltungskosten gehören nicht dazu. Welche Posten zulässig sind, regelt die Betriebskostenverordnung.