Finanzen

Das Grundbuch als amtliches Eigentumsregister

Im Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse, Grundschulden und andere Rechte an Grundstücken eingetragen. Es wird bei den Amtsgerichten geführt und genießt öffentlichen Glauben, wer im Grundbuch als Eigentümer steht, gilt rechtlich grundsätzlich als solcher.

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