Finanzen
Trinkgeld ist in Deutschland freiwillig
In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zum Trinkgeld, es gilt als freiwillige Anerkennung guter Bedienung. Üblich sind etwa 5 bis 10 Prozent der Rechnungssumme, meist wird aufgerundet.
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In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zum Trinkgeld, es gilt als freiwillige Anerkennung guter Bedienung. Üblich sind etwa 5 bis 10 Prozent der Rechnungssumme, meist wird aufgerundet.
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