Finanzen

Die Mietkaution als Absicherung des Vermieters

Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst angelegt werden. Nach Auszug und ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung steht sie dem Mieter mit Zinsen zu.

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