Finanzen

Die Kaution als Absicherung für Vermieter

Vermieter dürfen bei Wohnraum höchstens drei Kaltmieten als Kaution verlangen. Das Geld muss getrennt vom Vermietervermögen angelegt werden und wird nach Auszug samt Zinsen zurückgezahlt, sofern keine Schäden vorliegen.

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